Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (Artikel I des Gesetzes vom 11. Dezember 1975, BGBl. I S. 3015)
SGB I§ 6 Minderung des Familienaufwands
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 6 SGB I →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- SG Duisburg, 16.02.2017 – S 50 KR 941/15 WA
- SG Stade, 03.11.2010 – S 13 EG 4/09
- BSG, 17.02.2011 – B 10 KG 5/09 RKindergeld - Kind - Berufsausbildung - Einkünfte - Bezüge - Grenzbetrag - Überschreitung - Stipendium - Vorjahr - Kalenderjahr - Zahlung - ZuflussprinzipZitiert von 6
- LSG Baden-Württemberg, 24.04.2012 – L 11 KR 3416/10Zitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 26.06.2009 – L 8 AL 4416/06Zitiert von 1
- BSG, 05.05.2015 – B 10 KG 1/14 RAnspruch eines ausländischen, nicht freizügigkeitsberechtigten Kindes auf sozialrechtliches Kindergeld für sich selbst - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - keine Berechtigung zur Erwerbstätigkeit - langjähriger Voraufenthalt in Deutschland - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitssatz - sozialgerichtliches Verfahren - gesetzliche Prozessstandschaft des ersatzberechtigten Trägers der Kinder- und JugendhilfeZitiert von 15
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 30.03.2021 – L 11 R 4025/19
- BSG, 19.02.2009 – B 10 KG 2/07 RKindergeld für sich selbst: Zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer für alleinstehende behinderte Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- OLG Celle, 13.08.2003 – 15 UF 48/03Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 SGB I zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.